Freibetrag für die Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter
Rentenleistungen aus staatlich geförderten Rentenversicherungsverträgen wie der betrieblichen Altersvorsorge werden in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt. Dabei gilt ein Sockelfreibetrag von 100 EUR, zudem werden 30 % der den Sockelbeitrag übersteigenden Rentenleistungen freigestellt. Der gesamte Freibetrag ist auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 nach SGB XII gedeckelt (in 2021: 223,00 EUR monatlich).
Beispiel:
Die Betriebsrente beträgt 500 EUR, der Freibertrag liegt dann bei 223 EUR.
Sockelfreibetrag: 100 EUR
Zzgl. 30 % von 400 EUR = 120 EUR + 100 EUR - > 220 EUR
Kappung auf Regelbedarfstufe 1 = 223 EUR
Somit sind 277 EUR (500 EUR – 223 EUR) als Betriebsrente anzurechnen.
Der Freibetrag gilt ab sofort und auch für bereits laufende Renten!